Insolvenzantrag & Vertretung im Insolvenzverfahren

Insolvenzantrag – Professionell und zielgerichtet zum Neuanfang

Viele Menschen fürchten sich vor einem Insolvenzverfahren. Sie haben Angst vor dem, was auf sie zukommt, oder schämen sich, diesen Schritt zu gehen. Doch die Wahrheit ist: Ein Insolvenzverfahren ist keine Niederlage, sondern eine zweite Chance, eben ein Startpunkt! 

 

Finanzielle Probleme belasten nicht nur das Konto, sondern auch die Seele. Existenzängste, schlaflose Nächte und das ständige Gefühl, keinen Ausweg zu haben – all das kann zu einer enormen psychischen Belastung werden. Doch Sie sind nicht allein. Viele Menschen befinden sich in einer ähnlichen Situation. Das Insolvenzverfahren ist vom Gesetzgeber genau dafür geschaffen worden, Menschen eine Perspektive zu geben. Es soll Ihnen helfen, sich von erdrückenden Schulden zu befreien und wieder ein normales Leben zu führen. 

Insolvenzverfahren: Ein Startpunkt statt ein Ende

Diese Chancen bietet Ihnen die Insolvenz:

  • Schutz vor Pfändungen: Sobald das Verfahren eröffnet wird, sind Ihre Gläubiger daran gehindert, weitere Zwangsvollstreckungen oder Lohnpfändungen durchzuführen.
  • Keine neuen Mahnungen oder Drohungen: Inkassobüros und Gläubiger dürfen Sie nicht mehr kontaktieren – der ständige Druck hört auf.
  • Ein klarer Plan für die Zukunft: Während der Insolvenz gibt es klare Regeln, die Ihnen helfen, Ihre Finanzen zu stabilisieren und neu zu ordnen.
  • Restschuldbefreiung nach spätestens drei Jahren: Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase werden Ihnen alle restlichen Schulden erlassen – Sie starten finanziell wieder bei Null.
  • Neues wirtschaftliches Selbstbewusstsein: Ohne Schulden können Sie wieder aktiv am Leben teilnehmen, für Ihre Zukunft planen und finanziell durchatmen.

So laufen die nächsten Schritte ab:

  1. Kostenlose Erstberatung: Ich prüfe mit Ihnen gemeinsam Ihre finanzielle Situation und bespreche Ihre besten Optionen.
  2. Vorbereitung der Insolvenzantragstellung: Ich übernehme alle notwendigen Formalitäten und erstelle den Antrag für Sie. Vor wird ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch unternommen.
  3. Eröffnung des Verfahrens: Sobald das Insolvenzgericht den Antrag bearbeitet hat, tritt der gesetzliche Vollstreckungsschutz in Kraft.
  4. Wohlverhaltensphase: In dieser Zeit müssen Sie nur wenige Verpflichtungen einhalten – nach spätestens drei Jahren sind Sie schuldenfrei.
  5. Restschuldbefreiung: Ihre Schulden werden erlassen, und Sie können finanziell unbelastet neu beginnen.

Jetzt aktiv werden - Ihr Neuanfang beginnt heute

Sie haben es in der Hand, sich von Ihren Schulden zu befreien. Warten Sie nicht länger, sondern nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Insolvenzrecht Ihnen bietet. Ich begleite Sie auf Ihrem Weg zur finanziellen Neuausrichtung – kompetent, diskret und ohne Vorurteile.

 

Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung und starten Sie mit mir in eine schuldenfreie Zukunft.

Vertretung im Insolvenzverfahren – Ich stehe an Ihrer Seite

Während des gesamten Insolvenzverfahrens ist eine professionelle Vertretung entscheidend, um Ihre Interessen zu wahren und den bestmöglichen Neuanfang zu ermöglichen. Meine Leistungen in der Vertretung umfassen:

  • Repräsentation vor Gericht: Ich vertrete Ihre Interessen kompetent gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter und sorge dafür, dass Ihre Anliegen gehört werden.
  • Begleitung in der Wohlverhaltensphase: Während der dreijährigen Phase, in der Sie Ihr pfändbares Einkommen abführen, stehe ich Ihnen beratend zur Seite und unterstütze Sie bei der Einhaltung aller Obliegenheiten.
  • Optimierung des Verfahrensablaufs: Meine langjährige Erfahrung hilft, das Insolvenzverfahren effizient zu steuern und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Restschuldbefreiung zu maximieren.

Vertrauen Sie auf meine umfassende Expertise – als langjähriger Insolvenzverwalter – und profitieren Sie von einer professionellen Vertretung, die Sie sicher durch das gesamte Verfahren führt.

 

Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.

Vertretung im Insolvenzverfahren - Ich stehe an Ihrer Seite

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Kontakt

Startpunkt Recht - Kanzlei für Gründung, Sanierung & Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Karsten Kruschel

 

Telefon: 0931 / 73 04 9000

 

E-mail: kanzlei@startpunkt-recht.de

 

Anschrift: Felix-Dahn-Straße 2, 97072 Würzburg

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