Insolvenzplan - Ihr Startpunkt zur individuellen Gestaltung des Insolvenzverfahrens

Zweck und Einsatzgebiet eines Insolvenzplans 

Zweck eines Insolvenzplans

Ein Insolvenzplanverfahren bietet Unternehmen in der Krise eine Alternative zur Zerschlagung. Statt einer vollständigen Abwicklung können Unternehmen durch gezielte Maßnahmen entlastet, saniert und fortgeführt werden. Ich begleite Sie von der Planerstellung über die Verhandlungen mit Gläubigern bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Was ist ein Insolvenzplan und wann ist er sinnvoll?

Ein Insolvenzplan ist ein individuelles Sanierungskonzept, das es ermöglicht, bestehende Verbindlichkeiten zu reduzieren, Gläubiger einzubinden und das Unternehmen fortzuführen. Er kann im Rahmen eines Insolvenzverfahrens genutzt werden, um eine maßgeschneiderte Lösung für alle Beteiligten zu finden.

 

Ein Insolvenzplan ist sinnvoll, wenn:


✔ Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, aber noch über eine tragfähige Geschäftsidee verfügt
✔ Angestrebt wird, den Rechtsträger des Unternehmens zu erhalten
✔ Eine Besserstellung der Gläubiger im Vergleich zum Regelverfahren erreicht werden kann

Wie ich Ihnen bei einem Insolvenzplan helfen kann

Meine Leistungen im Bereich Insolvenzplan

1. Analyse der wirtschaftlichen Lage

 

Bevor ein Insolvenzplan erarbeitet wird, muss geprüft werden, ob diese Lösung erfolgversprechend ist:

  • Bewertung der finanziellen Situation und der Fortführungsperspektiven,
  • Erstellung einer Sanierungsstrategie als Basis für den Insolvenzplan,
  • Abwägung der Alternativen (außergerichtliche Sanierung, Asset-Deal).

2. Erstellung des Insolvenzplans

 

Der Insolvenzplan besteht aus zwei Hauptteilen:

  • Darstellender Teil: Darlegung bisheriger Maßnahmen, aktuelle wirtschaftliche Situation, Vergleichsrechnung und Informationen der Gläubiger,
  • Gestaltender Teil: Legt fest, wie auf die Rechte der Beteiligten eingewirkt werden soll, Gruppeneinteilung der Gläubiger, Quotenerwartung der Gruppen, sonstige Regelungen.

Ich übernehme für Sie die vollständige Erstellung des Plans und sorge dafür, dass er wirtschaftlich tragfähig und juristisch korrekt ist.

 

3. Verhandlung mit Gläubigern und Insolvenzgericht

 

Ein Insolvenzplan kann nur umgesetzt werden, wenn die Mehrheit der Gläubiger zustimmt. Ich berate und vertrete bei:

  • Verhandlungen mit Gläubigern über die Höhe der Forderungsquote,
  • Vorstellung des Plans beim Insolvenzgericht,
  • Begleitung durch das Abstimmungsverfahren.

4. Umsetzung des Plans und Abschluss des Verfahrens

 

Nach Annahme des Insolvenzplans wird er vom Gericht bestätigt. Ich begleite Sie weiter bei der:

  • Umsetzungsphase nach Bestätigung des Plans und
  • Beendigung des Insolvenzverfahrens und Neustart des Unternehmens

Erhalt des Unternehmens – Statt Liquidation ein geordneter Neustart
Planbare Entschuldung – Rechtssichere Reduzierung der Verbindlichkeiten

Schnelles Verfahren – Beendigung des Verfahrens oft deutlich früher als in der Regelinsolvenz

 

Ich unterstütze Sie dabei, eine tragfähige Lösung für Ihr Unternehmen zu entwickeln. 

 

Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch.

Ihr Startpunkt für eine erfolgreiche Sanierung durch einen Insolvenzplan

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