Restrukturierungskonzept - Startpunkt zur Überwindung einer Unternehmenskrise

Stadien einer Unternehmenskrise

Analyse, Maßnahmen & Instrumente einer Restrukturierung

Unternehmenskrisen werden typischerweise in sechs aufeinanderfolgende Stadien eingeteilt, die den Verlauf einer Krise beschreiben. Diese Einteilung basiert auf dem IDW S6 (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland) und umfasst folgende Krisenstadien:

  1. Stakeholderkrise: Dies ist oft der Beginn einer Unternehmenskrise. Hier treten Konflikte zwischen verschiedenen Interessengruppen des Unternehmens auf, wie Gesellschaftern, Geschäftsführung oder Mitarbeitern. Wichtige Entscheidungen werden blockiert oder verzögert.
  2. Strategiekrise: In dieser Phase fehlt dem Unternehmen eine klare strategische Ausrichtung. Wettbewerbsvorteile gehen verloren und strukturelle Defizite entstehen.
  3. Produkt- und Absatzkrise: Hier werden die Krisenzeichen deutlich sichtbar. Umsätze gehen zurück, Produkte veralten und Lagerbestände wachsen. Die Auslastung der Produktionskapazitäten sinkt.
  4. Erfolgskrise: Die Krise schlägt sich nun in der Gewinn- und Verlustrechnung nieder. Gewinne gehen zurück oder es entstehen Verluste. Das Eigenkapital wird aufgezehrt.
  5. Liquiditätskrise: In diesem Stadium werden die liquiden Mittel knapp. Das Unternehmen hat Schwierigkeiten, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
  6. Insolvenzreife: Dies ist das letzte Stadium, in dem die gesetzlichen Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) eintreten.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Stadien nicht immer linear durchlaufen werden müssen. Sie können sich überlappen oder parallel auftreten. Zudem nimmt im Verlauf der Krise der Handlungsspielraum des Unternehmens ab, während der Umfang und die Intensität der Krise zunehmen.

 

Wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, ist daher schnelles und gezieltes Handeln erforderlich. Eine durchdachte Restrukturierung kann helfen, die finanzielle Lage zu stabilisieren, Gläubiger zu überzeugen und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Ich unterstütze Sie dabei, ein tragfähiges Sanierungskonzept zu entwickeln und die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.

Finanzwirtschaftliche Maßnahmen zur Überwindung der Krise 

Finanzwirtschaftliche Maßnahmen zielen darauf ab, die Zahlungsfähigkeit und Kapitalstruktur eines Unternehmens zu sichern oder wiederherzustellen. Sie sind oft kurzfristig ausgerichtet und betreffen die Finanzierungsseite des Unternehmens. Leistungswirtschaftliche Maßnahmen hingegen setzen an den operativen Prozessen an und verfolgen das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Ertragskraft zu stärken. Beide Maßnahmentypen greifen häufig ineinander und sind für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung notwendig.

 

Folgende Maßahmen sind im finanzwirtschaftlichen Bereich u.a. denkbar:

  • zur Restrukturierung der Bilanz:
    • Eigenkapitalerhöhung,
    • Rangrücktritt oder Patronatserklärung,
    • Schuldenschnitt,
  • zur Liquiditätsstärkung:
    • Anpassung von Zahlungszielen,
    • Ratenzahlungs- und Tilgungsvereinbarungen,
    • Stundungsvereinbarungen,
    • Kreditaufnahme, Umschuldung,
    • Verkauf nicht betriebsnotwendiger Assets,
    • Factoring und Sale-And-Lease-Back-Modelle.

Lesen Sie hierzu auch mein spezifisches Angebot zu sämtlichen Fragen der Finanzierung.

 

Diese finanzwirtschaftlichen Mittel sollten begleitet werden von leistungswirtschaftlichen Maßnahmen.

Sanierungsinstrumente

Welche rechtlichen Instrumente man zum Zwecke der Sanierung einsetzt, hängt eng mit dem Krisenstadium, den Krisenursachen und den Sanierungszielen zusammen. Grundsätzlich biete ich folgende Sanierungsinstrumente an:

 

- Außergerichtliche Sanierung,

- Restrukturierung in der Eigenverwaltung,

- Restrukturierung im Schutzschirmverfahren,

- Restrukturierung durch einen Insolvenzplan und

- Restrukturierung durch einen Asset-Deal.

Das Restrukturierungskonzept

Das Restrukturierungskonzept beginnt mit einer exakten Analyse der wirtschaftlichen Situation und der Einordnung des Krisenstadiums. Eine außergerichtliche Sanierung kommt nur in Betracht, wenn noch keine Insolvenzantragspflicht eingetreten ist. Daher ist zuvorderst zu prüfen, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Anhand einer Liquiditätsplanung ist sodann die zukünftige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Mittels einer leistungswirtschaftlichen Analyse ist zu klären, ob der Betrieb operativ erfolgsversprechend geführt werden kann und folglich erhaltenswert ist. Weiter sind die Krisenursachen zu identifizieren und letztlich ein tragfähiges nachhaltiges Konzept zur Überwindung der Krise aufzustellen. Als Fachanwalt für Sanierungs- und Insolvenzrecht und Diplom-Betriebswirt (BA) stehe ich Ihnen dafür zur Seite.

 

Ich berate Sie dazu umfassend und ganzheitlich. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Restrukturierung durch Verhandlungen mit Gläubigern

Voraussetzung und Strategie

Mögliche Verhandlungsziele 

Sofern noch keine Insolvenzantragspflicht eingetreten ist, ist der Weg zu Verhandlungen mit Gläubigern im Rahmen eines ganzheitlichen Restrukturierungskonzeptes (siehe dazu ausführlich oben) eröffnet. Primäres Ziel ist es dabei, die Zahlungsfähigkeit zu sichern und eine Insolvenz zu vermeiden.

 

Eine durchdachte Strategie zur Verhandlung mit Gläubigern kann die Liquidität erhalten und eine nachhaltige Lösung schaffen. Ich unterstütze Unternehmen dabei, mit Banken, Lieferanten, Vermietern oder anderen Gläubigern tragfähige Vereinbarungen zu treffen. Dazu sind die Gläubiger sinnvollerweise in Gruppen zu unterteilen, wie Inhaber von Sicherungsrechten, Finanzgläubiger, nicht nachrangige Insolvenzgläubiger, Gläubiger aus Gesellschafterdarlehen oder auch Inhaber von Drittsicherheiten. Diese können nur mit einem durchdachten Konzept überzeugt werden.

Folgende Verhandlungsziele sind u.a. denkbar:

  • Ratenzahlungsvereinbarungen: Durch neue Zahlungspläne können Unternehmen ihre Verbindlichkeiten planvoll begleichen,
  • Schuldenschnitte: In manchen Fällen lassen sich Gläubiger auf einen Teilverzicht ein,
  • Stundungen: Zahlungsaufschübe schaffen kurzfristige Liquidität,
  • Umschuldung: Bestehende Darlehen oder Kredite können durch günstigere Konditionen ersetzt werden,
  • Neue Kapitalquellen: Alternative Finanzierungsformen wie Factoring oder Sale-and-Lease-Back-Modelle können die finanzielle Situation verbessern,
  • Krisenkommunikation mit Banken: Eine professionelle Verhandlung mit Kreditgebern kann Vertrauen schaffen und Zahlungsvereinbarungen ermöglichen.

Als Fachanwalt für Sanierungs- und Insolvenzrecht, Diplom-Betriebswirt (BA) und langjähriger Insolvenzverwalter helfe ich Ihnen dabei, durch gezielte Verhandlungen mit Gläubigern eine nachhaltige Finanzierungsstrategie umzusetzen und so den Betrieb dauerhaft zu sichern.


Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Analyse bis zur Umsetzung. 

 

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