1. Vermeidung persönlicher Haftung:
Ein verspäteter Insolvenzantrag kann dazu führen, dass Sie als Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Konkret drohen:
Daneben drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung nach § 15 a InsO.
2. Erhöhung der Sanierungschancen:
Eine frühzeitige Insolvenzantragstellung erhöht die Sanierungschance, erweitert die Handlungsspielräume und vermeidet finanzielle Schäden.
Eine rechtzeitige Insolvenzantragstellung ist für Geschäftsführer essenziell – sie verhindert nicht nur schwerwiegende Haftungsrisiken, sondern erhöht auch die Sanierungschancen des Betriebs. Mit einer proaktiven Beratung können Sie eine persönliche Haftung vermeiden und den Weg für einen erfolgreichen Neuanfang ebnen.
Im Zusammenhang mit der Vermeidung einer persönlichen Haftung sowie der Abwehr bestehender Ansprüche biete ich folgende Leistungen an:
1. Präventive Beratung zur Haftungsvermeidung
2. Abwehr von Haftungsansprüchen nach verspäteter Antragstellung
Egal, ob Sie sich bereits mit Haftungsansprüchen konfrontiert sehen oder eine persönliche Haftung proaktiv vermeiden wollen – schnelles und gezieltes Handeln ist entscheidend. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre rechtliche Position zu sichern und die bestmögliche Strategie zu entwickeln.
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