Geschäftsführerhaftung -Startpunkt zur Vermeidung und Abwehr von Haftungsansprüchen

Warum ist eine rechtzeitige Insolvenzantragstellung so wichtig?

Folgen einer Insolvenzverschleppung und Strategie zur Vermeidung

1. Vermeidung persönlicher Haftung:


Ein verspäteter Insolvenzantrag kann dazu führen, dass Sie als Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Konkret drohen:

  • Haftung nach § 15 b InsO: Für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden, kann eine persönliche Haftung des Geschäftsführers eintreten,
  • Haftung für Steuerverbindlichkeiten nach § 69 AO: Es kann eine Haftung für Steuerschulden in Betracht kommen,
  • Haftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB: Gegenüber Sozialversicherungsträgern ist eine Haftung für nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge möglich.

Daneben drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung nach § 15 a InsO.

 

2. Erhöhung der Sanierungschancen:


Eine frühzeitige Insolvenzantragstellung erhöht die Sanierungschance, erweitert die Handlungsspielräume und vermeidet finanzielle Schäden.

Wie kann ich die persönliche Haftung als Geschäftsführer vermeiden?

Eine rechtzeitige Insolvenzantragstellung ist für Geschäftsführer essenziell – sie verhindert nicht nur schwerwiegende Haftungsrisiken, sondern erhöht auch die Sanierungschancen des Betriebs. Mit einer proaktiven Beratung können Sie eine persönliche Haftung vermeiden und den Weg für einen erfolgreichen Neuanfang ebnen.

Präventive Beratung & Abwehr von Haftungsansprüchen

Mein Leistungsspektrum

Im Zusammenhang mit der Vermeidung einer persönlichen Haftung sowie der Abwehr bestehender Ansprüche biete ich folgende Leistungen an:

 

1. Präventive Beratung zur Haftungsvermeidung

  • Beratung zur rechtzeitigen Insolvenzantragstellung:
    • Aufklärung über die gesetzlichen Pflichten nach § 15a InsO,
    • Unterstützung bei der rechtzeitigen Antragstellung,
    • Koordination mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
  • Frühzeitige Prüfung der Insolvenzreife:
    • Analyse der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens,
    • Prüfung auf Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) sowie
    • Erstellung von Sanierungskonzepten oder Alternativen zur Insolvenz.
  • Risikomanagement & Compliance 
    • Implementierung eines Frühwarnsystems zur Insolvenzreife, 
    • Schulung von Geschäftsführern zur Vermeidung von Haftungsrisiken, 
    • Erstellung von internen Leitlinien zur Liquiditätskontrolle.

2. Abwehr von Haftungsansprüchen nach verspäteter Antragstellung

  • Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltern:
    • Prüfung und ggf. Abwehr von Haftungsansprüchen nach § 15b InsO für Zahlungen nach Insolvenzreife,
    • Ggf. Vergleichsverhandlungen zur Reduzierung der Forderungen.
  • Verteidigung gegen Steuer- und Sozialversicherungshaftung: 
    • Abwehr von Haftungsansprüchen nach § 69 AO (Steuerverbindlichkeiten), 
    • Verteidigung gegen Ansprüche wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB,
    • Kommunikation mit Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern

Egal, ob Sie sich bereits mit Haftungsansprüchen konfrontiert sehen oder eine persönliche Haftung proaktiv vermeiden wollen – schnelles und gezieltes Handeln ist entscheidend. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre rechtliche Position zu sichern und die bestmögliche Strategie zu entwickeln.

 

Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch.

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