Eine Sanierung durch einen Asset-Deal im Regelinsolvenzverfahren bietet Investoren die Möglichkeit, wertvolle Unternehmensbestandteile ohne Übernahme der Schulden zu extrahieren, während das insolvente Rest-Unternehmen geordnet abgewickelt wird. Für Geschäftsleiter und Gläubiger kann dies eine einfache und effektive Lösung sein, um Arbeitsplätze zu erhalten und Vermögenswerte bestmöglich zu verwerten.
Ich unterstütze sowohl Insolvenzschuldner als auch Investoren bei der rechtssicheren und wirtschaftlich optimalen Durchführung eines Asset-Deals im Insolvenzverfahren.
Beim Asset-Deal werden nicht die Anteile an einem Unternehmen verkauft, sondern einzelne Vermögenswerte. Wichtig ist, dass Schulden des insolventen Unternehmens nicht übernommen werden; diese verbleiben beim insolventen Unternehmensträger. Der Insolvenzverwalter bedient diese Schulden letztlich quotal mit dem Kaufpreis aus dem Asset-Deal.
Übertragbare Vermögenswerte sind z.B.:
Die Vertragsgegenstände sind einzeln im Kaufvertrag zu bezeichnen und werden nach den für die jeweiligen Vermögensgegenstände geltenden gesetzlichen Vorschriften übertragen. Oftmals werden Regelungen zur Übernahme von Mietverträgen und Aufträgen übernommen. Dann ist stets die Zustimmung des Vertragspartners einzuholen.
Findet ein Betriebsübergang statt, gehen die Arbeitnehmer gemäß § 613 a BGB auf den übernehmenden Rechtsträger über. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Folge des Betriebsübergangs, die nicht pauschal abbedungen werden kann und u.a. dem Schutz der Arbeitnehmer dient. Sollen Personalanpassungen vorgenommen werden, ist eine arbeitsrechtliche Begleitung dringend angeraten.
✔ Übernahme ohne Altverbindlichkeiten – Käufer erwirbt nur die gewählten Vermögenswerte,
✔ Schnelle Transaktion – Insolvenzverwalter ist an einer zügigen Lösung interessiert,
✔ Geringere Kaufpreise – Durch die Insolvenz können Assets oft günstiger erworben werden,
✔ Erhalt des Geschäftsbetriebs – Fortführung unter einer neuen Gesellschaft möglich.
1. Beratung für Insolvenzschuldner - Verkäuferseite
Für Unternehmen in der Krise ist ein frühzeitiger geordneter Verkaufsprozess entscheidend. Ich unterstütze Sie bei:
2. Beratung für Investoren - Käuferseite
Als Käufer eines insolventen Unternehmens sind zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Fragen zu klären. Ich biete Investoren:
Lesen Sie als Investor auch mein spezielles Angebot zum Kauf eines Betriebs oder Betriebsteils aus der Insolvenzmasse.
✔ Strukturierte Beratung für Verkäufer und Käufer
✔ Rechtssichere Gestaltung des Kaufvertrags
✔ Begleitung durch den gesamten Transaktionsprozess
Eine Sanierung durch einen Asset-Deal im Regelinsolvenzverfahren kann eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten schaffen. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess und sorge für eine wirtschaftlich optimale Lösung.
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