Asset-Deal - Ihr Startpunkt zur betriebserhaltenden Sanierung im Insolvenzverfahren

Zweck, Inhalt & Vorteile eines Asset-Deals

Zweck eines Asset-Deals im Insolvenzverfahren

Eine Sanierung durch einen Asset-Deal im Regelinsolvenzverfahren bietet Investoren die Möglichkeit, wertvolle Unternehmensbestandteile ohne Übernahme der Schulden zu extrahieren, während das insolvente Rest-Unternehmen geordnet abgewickelt wird. Für Geschäftsleiter und Gläubiger kann dies eine einfache und effektive Lösung sein, um Arbeitsplätze zu erhalten und Vermögenswerte bestmöglich zu verwerten.

 

Ich unterstütze sowohl Insolvenzschuldner als auch Investoren bei der rechtssicheren und wirtschaftlich optimalen Durchführung eines Asset-Deals im Insolvenzverfahren.

 

Was ist ein Asset-Deal in der Insolvenz?

Beim Asset-Deal werden nicht die Anteile an einem Unternehmen verkauft, sondern einzelne Vermögenswerte. Wichtig ist, dass Schulden des insolventen Unternehmens nicht übernommen werden; diese verbleiben beim insolventen Unternehmensträger. Der Insolvenzverwalter bedient diese Schulden letztlich quotal mit dem Kaufpreis aus dem Asset-Deal. 

 

Übertragbare Vermögenswerte sind z.B.:

  • Immaterielle Vermögenswerte (z.B. Markenrechte, Patente und sonstiges geistiges Eigentum),
  • Anlagevermögen (z.B. Betriebsimmobilien, Maschinen, Büroausstattung, Fahrzeuge),
  • Umlaufvermögen (z.B. Vorräte, Waren, unfertige Produkte, Rohstoffe, in der Regel aber keine Forderungen, Bank und Kasse),
  • Sonstige Vermögenswerte, sofern betriebsrelevant.

Die Vertragsgegenstände sind einzeln im Kaufvertrag zu bezeichnen und werden nach den für die jeweiligen Vermögensgegenstände geltenden gesetzlichen Vorschriften übertragen. Oftmals werden Regelungen zur Übernahme von Mietverträgen und Aufträgen übernommen. Dann ist stets die Zustimmung des Vertragspartners einzuholen. 

 

Findet ein Betriebsübergang statt, gehen die Arbeitnehmer gemäß § 613 a BGB auf den übernehmenden Rechtsträger über. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Folge des Betriebsübergangs, die nicht pauschal abbedungen werden kann und u.a. dem Schutz der Arbeitnehmer dient. Sollen Personalanpassungen vorgenommen werden, ist eine arbeitsrechtliche Begleitung dringend angeraten.

 

 

Vorteile des Asset-Deals in der Insolvenz:

Übernahme ohne Altverbindlichkeiten – Käufer erwirbt nur die gewählten Vermögenswerte,
Schnelle Transaktion – Insolvenzverwalter ist an einer zügigen Lösung interessiert,
Geringere Kaufpreise – Durch die Insolvenz können Assets oft günstiger erworben werden,
Erhalt des Geschäftsbetriebs – Fortführung unter einer neuen Gesellschaft möglich.

Wie ich Ihnen bei der Durchführung eines Asset-Deals helfen kann

Meine Leistungen bei der Sanierung durch Asset-Deal

1. Beratung für Insolvenzschuldner - Verkäuferseite

 

Für Unternehmen in der Krise ist ein frühzeitiger geordneter Verkaufsprozess entscheidend. Ich unterstütze Sie bei:

  • Ermittlung verwertbarer Vermögenswerte und Strukturierung des Verkaufs,
  • Entwicklung einer Verwertungsstrategie in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter,
  • Verhandlung mit potenziellen Investoren,
  • Prüfung und Gestaltung des Kaufvertrags,
  • Verhandlungen mit Banken und Vermietern über Vertragsübernahmen,
  • Begleitung bei der Abwicklung des Kaufvertrags einschließlich bei Kaufpreiszahlung und Übergabe der Assets,
  • Unterstützung bei Genehmigungen und behördlichen Verfahren.

2. Beratung für Investoren - Käuferseite

 

Als Käufer eines insolventen Unternehmens sind zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Fragen zu klären. Ich biete Investoren:

  • Rechtliche Prüfung der Transaktion und Absicherung gegen Risiken,
  • Verhandlung mit Insolvenzverwaltern und Gläubigern,
  • Gestaltung eines rechtssicheren Kaufvertrags,
  • Prüfung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, z. B. Betriebsübergang nach § 613a BGB

Lesen Sie als Investor auch mein spezielles Angebot zum Kauf eines Betriebs oder Betriebsteils aus der Insolvenzmasse.

Ihr Startpunkt für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung

✔  Strukturierte Beratung für Verkäufer und Käufer
✔  Rechtssichere Gestaltung des Kaufvertrags
✔  Begleitung durch den gesamten Transaktionsprozess

 

Eine Sanierung durch einen Asset-Deal im Regelinsolvenzverfahren kann eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten schaffen. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess und sorge für eine wirtschaftlich optimale Lösung.

 

Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch.

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