Insolvenzantrag für Unternehmen - 
Chancen wahren, persönliche Haftung vermeiden 

Gesetzliche Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags

Juristische Personen sind nach § 15 a InsO verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt. Eine verspätete Antragstellung kann erhebliche persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer nach sich ziehen. Eine rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags verbessert die Chancen auf eine Sanierung und schützt vor persönlichen Haftungsrisiken.

Meine Leistungen im Rahmen der Insolvenzantragstellung

1. Prüfung der Insolvenzgründe

 

Ich analysiere, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Antragstellung erforderlich oder vermeidbar ist. Dabei untersuche ich:

  • Zahlungsunfähigkeit: Kann das Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten noch decken?
  • Überschuldung: Reichen die vorhandenen Werte aus, um alle Schulden zu begleichen und besteht eine positive Fortführungsprognose?

2. Beratung zur Sanierung oder Insolvenzvermeidung

 

Falls eine Insolvenz noch vermieden werden kann, erarbeite ich mit Ihnen Sanierungsoptionen, etwa durch ein außergerichtliches Restrukturierungskonzept.

 

Falls ein Insolvenzverfahren unumgänglich ist, wird geprüft, welche Sanierungsinstrumente eine tragfähige Lösung bieten können. Dazu gehören die Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren, der Insolvenzplan oder auch der Asset Deal.

 

3. Erstellung und Einreichung des Insolvenzantrags

 

Ich übernehme die komplette Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags, sodass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Dazu gehören:

  • Zusammenstellung aller notwendigen Angaben und Unterlagen,
  • Frühzeitige Abklärung mit dem Insolvenzgericht,
  • Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

4. Begleitung im Insolvenzverfahren

 

Nach der Antragstellung stehe ich Ihnen weiterhin beratend zur Seite, insbesondere bei:

  • Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter,
  • Prüfung von Haftungsrisiken für Geschäftsführer,
  • Gestaltung von Fortführungslösungen oder Liquidationsstrategien.

Mit meiner langjährigen Erfahrung als Insolvenzverwalter unterstütze ich Geschäftsführer, Unternehmer und Selbstständige beratend dabei, den Insolvenzantrag ordnungsgemäß zu stellen und dabei rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Ihr Startpunkt für einen geregelten Neustart

Rechtssicherheit – Ich stelle sicher, dass Sie alle insolvenzrechtlichen Pflichten erfüllen.

Haftungsvermeidung – Ich helfe Ihnen, persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Individuelle Lösungen – Falls möglich, entwickle ich mit Ihnen Alternativen zur Regelinsolvenz.


Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch.

Die rechtzeitige und korrekte Stellung eines Insolvenzantrags ist für Unternehmen  entscheidend

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