Juristische Personen sind nach § 15 a InsO verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt. Eine verspätete Antragstellung kann erhebliche persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer nach sich ziehen. Eine rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags verbessert die Chancen auf eine Sanierung und schützt vor persönlichen Haftungsrisiken.
1. Prüfung der Insolvenzgründe
Ich analysiere, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Antragstellung erforderlich oder vermeidbar ist. Dabei untersuche ich:
2. Beratung zur Sanierung oder Insolvenzvermeidung
Falls eine Insolvenz noch vermieden werden kann, erarbeite ich mit Ihnen Sanierungsoptionen, etwa durch ein außergerichtliches Restrukturierungskonzept.
Falls ein Insolvenzverfahren unumgänglich ist, wird geprüft, welche Sanierungsinstrumente eine tragfähige Lösung bieten können. Dazu gehören die Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren, der Insolvenzplan oder auch der Asset Deal.
3. Erstellung und Einreichung des Insolvenzantrags
Ich übernehme die komplette Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags, sodass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Dazu gehören:
4. Begleitung im Insolvenzverfahren
Nach der Antragstellung stehe ich Ihnen weiterhin beratend zur Seite, insbesondere bei:
Mit meiner langjährigen Erfahrung als Insolvenzverwalter unterstütze ich Geschäftsführer, Unternehmer und Selbstständige beratend dabei, den Insolvenzantrag ordnungsgemäß zu stellen und dabei rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
✔ Rechtssicherheit – Ich stelle sicher, dass Sie alle insolvenzrechtlichen Pflichten erfüllen.
✔ Haftungsvermeidung – Ich helfe Ihnen, persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.
✔ Individuelle Lösungen – Falls möglich, entwickle ich mit Ihnen Alternativen zur Regelinsolvenz.
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