Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung, die nur Unternehmen offensteht, die noch nicht zahlungsunfähig sind. Über die Zahlungsfähigkeit ist eine Bescheinigung vorzulegen, die auch belegt, dass die angestrebte Sanierung nicht aussichtslos erscheint. Sodann bestimmt das Insolvenzgericht eine dreimonatige Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans. Für die Auswahl des Sachwalters besteht seitens des Unternehmens ein Vorschlagsrecht. Das Schutzschirmverfahren wird häufig als positivere und weniger stigmatisierende Maßnahme wahrgenommen, da es eher wie eine außergerichtliche Sanierung wirkt. Dennoch greift der Vollstreckungsschutz der Insolvenzordnung ein.
Wie auch in der normalen Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung verwaltungs- und verfügungsbefugt und entwickelt mit professioneller Unterstützung frühzeitig einen Insolvenzplan, um das Unternehmen zu neu aufzustellen.
Ich unterstütze Geschäftsführer und Unternehmer dabei, das Schutzschirmverfahren rechtzeitig zu beantragen, optimal zu nutzen und eine erfolgreiche Sanierung durchzuführen.
✔ Volle Kontrolle über das Unternehmen – Geschäftsführung bleibt handlungsfähig
✔ Vertrauensgewinn bei Kunden, Gläubigern und Investoren
✔ Keine Zerschlagung durch einen Insolvenzverwalter – Stattdessen arbeitet ein Sachwalter unterstützend mit
✔ Schutz vor Zwangsvollstreckungen, Vollstreckungsmaßnahmen sind unzulässig
✔ Hohe Flexibilität – Möglichkeit zur schnellen Sanierung durch einen Insolvenzplan
1. Prüfung der Voraussetzungen und Antragstellung
Ein erfolgreicher Start ins Schutzschirmverfahren erfordert eine professionelle Vorbereitung. Ich unterstütze Sie bei:
2. Begleitung während des Verfahrens
Das Schutzschirmverfahren ist komplex und erfordert juristisches und wirtschaftliches Fachwissen. Ich stehe Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite:
3. Entwicklung eines Insolvenzplans zur Schuldenreduzierung
Ziel des Schutzschirmverfahrens ist eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens. Dafür unterstütze ich Sie bei:
4. Abschluss des Schutzschirmverfahrens und Neustart
Nach der Umsetzung des Insolvenzplans wird das Verfahren beendet und das Unternehmen kann gestärkt in die Zukunft starten. Ich begleite Sie dabei bis zum erfolgreichen Abschluss:
Ihr Startpunkt für eine erfolgreiche Sanierung
Ich begleite Sie als Fachanwalt für Sanierungs- und Insolvenzrecht durch den gesamten Prozess.
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