Die Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren ist schwierig. Zahlreiche Fachbegriffe, wie Absonderungsrechte, Aussonderungsrechte, abgesonderte Befriedigung oder Masseforderungen erschweren dem juristischen Laien die effektive Beteiligung am Insolvenzverfahren genauso wie komplizierte Verfahrensregeln. Selbst Forderungsanmeldungen inklusive Zinsen und Kosten können komplex werden. Daher soll dieser Artikel Ihnen eine erste Übersicht über die Realisierung von Forderungen im Insolvenzverfahren und die verschiedenen Möglichkeiten einer professionellen Gläubigervertretung geben.
1. Wie gehe ich vor, wenn mein Vertragspartner insolvent ist?
1.1. Vertragsverhältnis und Insolvenzverfahren: Worauf es jetzt ankommt
1.2. Weitere Zusammenarbeit mit dem Schuldner – Chancen und Risiken
1.3. Erbrachte Leistungen abrechnen – So machen Sie Ihre Forderung geltend
2. Forderungen im Insolvenzverfahren richtig geltend machen und anmelden
2.1. Arten von Forderungen – Wer bekommt was?
2.2. Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten
2.3. Anmeldung einfacher Insolvenzforderungen
2.4. Anmeldung nachrangiger Forderungen
3. Sicherheiten im Insolvenzverfahren – Ihre Chancen als Gläubiger
3.1. Zweck und Bedeutung von Sicherheiten im Insolvenzverfahren
3.2. Typische Sicherheiten: Eigentumsvorbehalt, Vermieterpfandrecht & Co.
3.3. Geltendmachung von Absonderungsrechten
3.4. Geltendmachung von Aussonderungsrechten
4. Ablauf meiner anwaltlichen Vertretung – so sichere ich Ihre Ansprüche
4.1. Warum eine professionelle Gläubigervertretung entscheidend ist
4.2. Kostenlose Erstberatung – sprechen Sie mit mir über Ihre Gläubigerrechte
Ihr Vertragspartner ist insolvent – was nun?
Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden können, ist es im Rahmen der Gläubigervertretung entscheidend zu klären, welche Art von Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem insolventen Unternehmen besteht: Handelt es sich um einen Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder Dienstleistungsvertrag?
Gleichzeitig ist zu prüfen, in welchem Stadium sich das Insolvenzverfahren befindet:
Diese Informationen sind für die Einschätzung Ihrer Rechte und Handlungsmöglichkeiten im Insolvenzverfahren von zentraler Bedeutung für die Gläubigervertretung. Denn der Zeitpunkt der Entstehung der Forderung entscheidet über ihren Rang und die korrekte Form der Geltendmachung. Die häufigsten Varianten in der Praxis werden unter Punkt 2. „Forderungen im Insolvenzverfahren richtig geltend machen und anmelden“ ausführlich dargestellt.
Kann ich mit dem insolventen Unternehmen weiterarbeiten?
Ob und wie eine weitere Zusammenarbeit mit einem insolventen Vertragspartner sinnvoll oder überhaupt rechtlich möglich ist, hängt vom Verfahren und der Art der erbrachten oder vereinbarten Leistungen ab.
Wichtige Fragen im Rahmen der Gläubigervertretung dabei:
Je nach Situation kann eine Fortführung wirtschaftlich sinnvoll sein – aber nur mit rechtlicher Absicherung, um keine neuen Risiken einzugehen. Daher ist eine professionelle Begleitung durch eine Gläubigervertretung unerlässlich.
Viele Gläubiger stehen vor der Frage, wie sie bereits gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen im Insolvenzverfahren geltend machen können. Hierbei ist entscheidend, ob Sie
Je nach Fall kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht:
Im Rahmen der Gläubigervertretung werden diese entscheidenden Fragen geklärt und Ihre Rechte effektiv geltend gemacht.
Hier geht es zurück zum Inhaltsverzeichnis der Gläubigervertretung.
Im Insolvenzverfahren bleiben viele Ansprüche unerfüllt, sei es weil der Insolvenzverwalter die Vertragserfüllung ablehnt oder nicht erfüllen darf. Diese Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen gehen jedoch nicht unter. Sie müssen vielmehr in dem dafür vorgesehenen rechtlichen Rahmen im Insolvenzverfahren durch die Gläubigervertretung geltend gemacht werden. Je nach Rang können die Befriedigungsaussichten sehr unterschiedlich sein. Deshalb sind die Ansprüche rechtlich zu qualifizieren. Ganz grundsätzlich lassen sich folgende Gruppen von Ansprüchen im Insolvenzverfahren unterscheiden:
Je nach Art der Forderung oder des Rechts ist das Vorgehen im Insolvenzverfahren unterschiedlich:
2.2.1. Masseverbindlichkeiten
Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, etwa durch Handlungen des Insolvenzverwalters (z. B. Abschluss neuer Verträge, Nutzung von Mietflächen). Beispiele sind Mieten, die während der Verfahrensdauer anfallen, oder Forderungen für Warenlieferungen auf Veranlassung des Insolvenzverwalters.
Geltendmachung:
Massegläubiger genießen hohe Priorität im Insolvenzverfahren, werden aber nur aus der tatsächlichen Masse bedient, falls diese ausreicht. Wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um sämtliche Masseverbindlichkeiten zu bedienen und der Insolvenzverwalter deshalb die sog. Masseunzulänglichkeit anzeigt, beschränkt sich die Auszahlung auf eine Quote.
2.2.2. Einfache Insolvenzforderungen
Einfache Insolvenzforderungen sind Ansprüche, die bereits vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, etwa offene Rechnungen, Darlehensforderungen oder Werklohnforderungen.
Geltendmachung:
Praxistipp: Um keine Gebühr für eine nachträgliche Forderungsanmeldung bezahlen zu müssen, sollte die Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist erfolgen. Aber auch danach ist eine Anmeldung noch möglich, kostet aber eine Gebühr.
2.2.3. Nachrangige Forderungen
Nachrangige Forderungen werden im Insolvenzverfahren nur nachrangig berücksichtigt und erst bedient, wenn alle anderen Gläubiger vollständig befriedigt sind. Beispiele hierfür sind:
Geltendmachung:
Nachrangige Forderungen können nur dann zur Insolvenztabelle angemeldet werden, wenn das Insolvenzgericht dazu ausdrücklich aufgefordert hat, was selten vorkommt. Die tatsächliche Befriedigung ist in der Praxis oft unwahrscheinlich, da die Insolvenzmasse in der Regel nicht ausreicht.
Im Ergebnis sind die Ansprüche also rechtlich zu qualifizieren und sodann im Rahmen der Gläubigervertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter mit Nachdruck geltend zu machen.
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Sicherheiten sind ein wesentlicher Bestandteil der Absicherung von Forderungen. Sie bieten Ihnen als Gläubiger einen besonderen Schutz, indem sie im Insolvenzfall einen Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung bieten. Wenn Sie als Gläubiger über Sicherheiten wie einen Eigentumsvorbehalt, Vermieterpfandrecht, sonstige Pfandrechte, Bürgschaften oder weitere vertraglich vereinbarte oder gesetzlich geregelte Sicherheiten verfügen, ist es entscheidend, diese Rechte auch im Insolvenzverfahren wirksam im Rahmen der Gläubigervertretung durchzusetzen.
Zu den gängigen Sicherheiten zählen:
3.3.1. Absonderungsrechte (z. B. Sicherungsübereignung, Vermieterpfandrecht)
Gläubiger mit Sicherungsrechten (z. B. Sicherungsübereignung an Maschinen, Vermieterpfandrecht an Mietgegenständen) haben das Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus bestimmten Vermögensgegenständen.
Geltendmachung:
Der Gläubiger erhält also eine bevorrechtigte Zahlung aus dem Erlös und wird nicht auf die Quote verwiesen. Nur wenn der ausgekehrte Erlös dir Forderung nicht vollständig abdeckt, nimmt diese als einfache Insolvenzforderung an der quotalen Ausschüttung teil.
3.3.2. Aussonderungsrechte (z. B. Eigentumsvorbehalt)
Hat der Gläubiger ein Aussonderungsrecht (z. B. aufgrund eines Eigentumsvorbehalts), steht ihm das Eigentum an einer Sache zu, die sich beim Schuldner befindet.
Geltendmachung:
Aussonderungsberechtigte Gläubiger nehmen nicht an der Insolvenzquote teil, weil der Gegenstand ihres Anspruchs (z.B. Herausgabe einer Maschine oder Ware) nicht Gegenstand der Insolvenzmasse ist.
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Im Insolvenzverfahren kann es komplex zugehen. Die Durchsetzung von Sicherheiten im Rahmen der Gläubigervertretung erfordert ein detailliertes Verständnis des Insolvenzrechts sowie der speziellen vertraglichen Vereinbarungen. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Insolvenzverwalter sorge ich dafür, dass Ihre Rechte als Gläubiger nicht untergehen:
Mein Ziel ist es stets, Sicherheiten so schnell wie möglich geltend zu machen, deren Wert bis zur Verwertung zu bewahren und die bestmöglichen Quote für Ihre Forderungen einzuholen. So kann es gelingen, die Forderung vollumfänglich einzuholen. Mit fundiertem Fachwissen aus meiner langjährigen Erfahrung als Insolvenzverwalter werden Sie von mir umfassend beraten und vertreten.
Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen können?
Ich stehe Ihnen als erfahrener Ansprechpartner zur Seite – von der ersten Einschätzung bis zur professionellen Gläubigervertretung im Verfahren.
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